Der Verwaltungsrat der FF Stadt Hauzenberg e.V.
Auszug aus der Satzung
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung.
§ 9 Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat des Vereins besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
Dem Vorsitzenden
Dem stellvertretende Vorsitzenden
Dem Schriftführer
Dem Kassenwart
Den Vertrauensleuten
-3- Vertreter der aktiven Mitglieder
-3- Vertreter der passiven und fördernden Mitglieder
Dem Leiter/der Leiterin der Kinderfeuerwehr
Dem Kommandanten
Dem stellvertretenden Kommandanten
Den Führungsdienstgraden
- Löschmeister – Oberlöschmeister – Hauptlöschmeister
§ 10 Zuständigkeit des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung
anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
2. Einberufung der Mitgliederversammlung
3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
4. Verwaltung des Vereinsvermögens
5. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
6. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von
Vereinsmitgliedern
7. Beschlussfassung über Ehrungen und Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass Rechtsgeschäfte über Euro 1.000 für
den Verein nur dann verbindlich sind, wenn der Verwaltungsrat zugestimmt hat.
Derzeitige Mitglieder des Verwaltungsrates der FF Hauzenberg e.V.
|